HRB 7477: DOOSTI Limited, Hagen, Eilper Straße 37, 58091 Hagen. Die Zweigniederlassung ist aufgehoben.
DOOSTI Limited, Hagen, Eilper Straße 37, 58091 Hagen. Es wird folgendes bekanntgemacht:Der notarielle Verschmelzungsplan vom 02.05.2012 bzgl. der grenzüberschreitenden Verschmelzung ist am 04.05.2012 eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:Als übertragende Gesellschaft die DOOSTI Ltd. mit Hauptsitz in Birmingham (England) Companies House of Cardiff, Great Hampton Street 69, angemeldet als private Kapitalgesellschaft unter AG Cardiff Company No. 5835374. Dieses Unternehmen bat in Deutschland eine Zweigniederlassung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 7477.Als übernehmende Gesellschaft die DOOSTI Schmuck GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, Geschäftsanschrift in der Eilper Straße 37, 58091 Hagen, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Hagenunter HRB 8751. Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122 a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn Sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hagen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Eilper Straße 37, 58091 Hagen, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung Ihrer Forderungen gefährdet sind. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden DOOSTI Schmuck GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger, der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR), Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der DOOSTI Schmuck GmbH angefordert werden.
DOOSTI Limited, Hagen, Eilper Straße 37, 58091 Hagen.Geschäftsanschrift: Eilper Straße 37, 58091 Hagen.
DOOSTI Limited, Hagen (Sunderlohstraße 36, 58091 Hagen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (private limited company by shares). Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2006. Zweigniederlassung der DOOSTI Limitted mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (Companies House of Cardiff, No. 5835374). Zweigniederlassung: Handel mit Schmuckwaren, Edelsteinen, Uhren und Zeitmessinstrumenten, Edelmetallen und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder plattierte Waren. 1.000,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch diese gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Tanha, Nader Jalili, Hagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Leiter der Zweigniederlassung: Tanha, Nader Jalili, Hagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.