DORANA Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (c/o Svedala Lindemann GmbH Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Metso Lindemann GmbH am 02.09.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
DORANA Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (c/o Svedala Lindemann GmbH Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2005 mit der Metso Lindemann GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 521) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.