HRB 25405: DORTMUNDtourismus GmbH, Dortmund, Max-von-der-Grün-Platz 5-6, 44137 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kampstr. 80, 44137 Dortmund.
HRB 25405:DORTMUNDtourismus GmbH, Dortmund, Max-von-der-Grün-Platz 5-6, 44137 Dortmund.Einzelprokura: Späte, Sigrun, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
DORTMUNDtourismus GmbH, Dortmund, Max-von-der-Grün-Platz 5-6, 44137 Dortmund. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.09.2013 wirksam geworden.
DORTMUNDtourismus GmbH, Dortmund, Max-von-der-Grün-Platz 5-6, 44137 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 500,00 EUR auf nunmehr 25.500,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung eines Teils des Vermögens des DORTMUNDtourismus e.V. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, VR 1894) beschlossen. 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2013 einen Teil des Vermögens der DORTMUNDtourismus e.V. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, VR 1894), nämlich den durch den Verein unterhaltenen operativen Geschäftsbetrieb mit allen Aktiva und Passiva, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.