HRB 23169: DOSU AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Im Dorfe 61, 44339 Dortmund. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
DOSU AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Im Dorfe 61, 44339 Dortmund. Nicht mehr Vorstand: Hendler, Thekla, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
DOSU AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Im Dorfe 61, 44339 Dortmund. Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.05.2010. Geschäftsanschrift: Im Dorfe 61, 44339 Dortmund. Gegenstand: die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO: 1) Betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis zu erteilen (§ 2 Abs. 1 WPO). 2) Treuhänderische Verwaltung (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 WPO. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). Grundkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Schulte-Uebbing, Dirk, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Hendler, Thekla, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DOSU Treuhand GmbH Westfalen-Lippe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 12360) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.05.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.