DOUBLE T Music Germany GmbH, Köln, Neumarkter Straße 28, 81673 München. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sony Music Entertainment Germany GmbH am 04.01.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DOUBLE T Music Germany GmbH, Köln, Neumarkter Straße 28, 81673 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.11.2011 mit der Sony Music Entertainment Germany GmbH mit Sitz in München ( Amtsgericht München HRB 157869) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DOUBLE T Music Germany GmbH, Köln, Benessistr. 8-12, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neumarkter Straße 28, 81673 München.
DOUBLE T Music Germany GmbH, Köln, Benessistr. 8-12, 50672 Köln. Der Geschäftsführer Edgar Berger ist nunmehr einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DOUBLE T Music Germany GmbH, Köln (Benesisstr. 8 - 12, 50672 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Bölter, Olaf. Bestellt als Geschäftsführer: Berger, Edgar, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.