DOWATRONIC GmbH, Gelnhausen, Am Rottgarten 29, 63571 Gelnhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sommer GmbH am 15.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DOWATRONIC GmbH, Gelnhausen, Am Rottgarten 29, 63571 Gelnhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.Juni 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sommer GmbH mit Sitz in Neuhausen auf den Fildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 214620) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.