DPK Deutsche Pfandkonzept GmbH, Köln (Poll-Vingster-Str. 140-148, 51105 Köln). Die Verschmelzung ist am 06.09.2005 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden.
DPK Deutsche Pfandkonzept GmbH, Köln (Poll-Vingster-Str. 140-148, 51105 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der INTERSEROH Pfand-System GmbH - bisher WESTPFAND ClearingGmbH - mit Sitz in Köln (Handelsregister Köln, HRB 39836) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DPK Deutsche Pfandkonzept GmbH, Köln (Poll-Vingster-Str. 140-148, 51105 Köln). Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Stefan, Köln, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nunmehr Geschäftsführer: Harzheim, Siegfried, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.