HRA 105295:DPM Dammtorpalais Moorweidenstraße GmbH & Co. KG, Hamburg, Alsterkamp 23, 20149 Hamburg.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter DPM Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 99128), mit allen Aktiva und Passiva im Wege der Anwachsung übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
DPM Dammtorpalais Moorweidenstraße GmbH & Co. KG, Hamburg, Alsterkamp 23, 20149 Hamburg.Geschäftsanschrift: Alsterkamp 23, 20149 Hamburg.
DPM Dammtorpalais Moorweidenstraße GmbH & Co. KG, Hamburg (Business Center, Alter Fischmarkt 11, 20457 Hamburg, Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere des Grundstücks Moorweide 34, Hamburg. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle nicht erlaubnispflichtigen Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: DPM Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 99128). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DPM Dammtorpalais Moorweidenstraße GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 94649) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.