HRA 2605: DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co.KG, Koblenz, August-Horch-Str. 10a, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2021 mit der Planungsgesellschaft Hoffmeister mbH & Co.KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 5339) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2605: DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co.KG, Koblenz, August-Horch-Str. 10a, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2021 mit der Außenwerbung Hoffmeister GmbH & Co.KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 5338) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2605: DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co.KG, Koblenz, August-Horch-Str. 10a, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2017 mit der POSTERADMIN GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 7572) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2605: DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co.KG, Koblenz, August-Horch-Str. 10a, 56070 Koblenz. Prokura erloschen: Berehulka, Michael, Quirnbach, * ‒.‒.‒‒.
DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co.KG, Koblenz, August-Horch-Str. 10a, 56070 Koblenz. Wohnort von Amts wegen berichtigt und neu eingetragen, weiterhin: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Berehulka, Michael, Quirnbach, * ‒.‒.‒‒.
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