HRB 11430: DRÜKE & LOSKILL HERNE GMBH, Herne, Bahnhofstr. 9 b, 44623 Herne. Nicht mehr Geschäftsführer: Drüke geb. Loskill, Heike, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kowalski, Dirk, Lünen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DRÜKE & LOSKILL HERNE GMBH, Herne, Bahnhofstr. 9 b, 44623 Herne. Bestellt als Geschäftsführer: Bendik, Thomas, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DRÜKE & LOSKILL HERNE GMBH, Herne (Bahnhofstr. 9 b, 44623 Herne). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie Elektroartikeln aller Art.Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Drüke geb. Loskill, Heike, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der COLOR-, HIFI-,VIDEO_FACHGESCHÄFTE DRÜKE & LOSKILL HERNE KG, Herne (Amtsgericht Bochum HRA 5238) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.