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DR. LICKERT Stiftung GmbH, Karlsruhe (HRB 729581)

Firmendaten

Anschrift
Am Sandfeld 18
76149 Karlsruhe
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 729581
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die DR. LICKERT Stiftung GmbH aus Karlsruhe ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 729581 verzeichnet. Nach der Gründung am 29.09.2017 hat die DR. LICKERT Stiftung GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung der Jugendhilfe, Öffentlichen Gesundheitspflege und öffentliches Gesundheitswesen und der Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Jugendhilfe. Zur Jugendhilfe gehört insbesondere die Schaffung von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Weiterhin die Förderung und Unterstützung in jeder zulässigen Art und Weise von Einrichtungen und Maßnahmen, die einer positiven sozialen Entwicklung dienen. Hierzu gehört auch die Erziehung, Schulausbildung, Berufsausbildung und Resozialisierung. Ebenso der Förderung der Jugendhilfe dient die Verleihung von Preisen an Kinder, Gruppen oder Schulklassen, die sich durch ein vorbildliches soziales Engagement von Kindern für Kinder ausgezeichnet haben. Der Preis soll die Benennung "Kids up" tragen. Öffentliche Gesundheitspflege und Öffentliches Gesundheitswesen. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf dem Gebiet des Gesundheitswesens Unterstützung zu gewähren. Hierzu gehört jede Hilfe im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge, die Behandlung und die Nachsorge. Die Gesellschaft darf auch Einrichtungen, die dem Gesundheitswesen dienen, ebenso unterstützen wie Heime, Krankenhäuser, Universitäten oder andere geeignet öffentliche Körperschaften oder Institutionen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind. Zur Hilfe im Rahmen des Gesundheitswesens gehört die Drogenhilfe ebenso wie alle Suchtgebiete. Die Hilfe auf dem Gebiet des Gesundheitswesens umfasst gegebenenfalls auch die finanzielle Unterstützung von einzelnen oder mehreren Familienmitgliedern des zu Unterstützenden, wenn es erforderlich und nach den gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, notleidenden Menschen durch Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu gehören nicht nur Hilfsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, der gesundheitlichen Versorgung, sondern auch Hilfsmaßnahmen zur besseren Gestaltung der allgemeinen Lebensumstände, insbesondere durch Sachspenden aller Art. Daneben können die vorgenannten Zwecke auch dadurch verfolgt werden indem Mittel teilweise an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zu Verwendung für ihre steuerbegünstigte Zwecke weitergeleitet werden ( 58 Nr. 2 A0). Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Die Stiftung verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die vorstehend genannten satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Über die Mittelverwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung in einfacher Mehrheit, das gleiche gilt auch für die Festlegung der Preisträger bei der Verleihung von Preisen für soziales Engagement. Daneben kann die Gesellschaft auch das Vermögen anderer selbstständiger Stiftungen übernehmen und diese unter deren Bezeichnung und unter Beibehaltung deren Stiftungszwecks als Sondervermögen weiterführen. Zustiftungen und andere Zuwendungen Dritter fließen dem Stiftungsvermögen zu, soweit sie hierfür bestimmt sind. Im Zweifel ist von einer solchen Zweckbestimmung auszugehen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 27.000,00 EUR. Die DR. LICKERT Stiftung GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.07.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 26.01.2018
Neueintragung

HRB 729581: DR. LICKERT Stiftung GmbH, Karlsruhe, Am Sandfeld 18, 76149 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2017, 07.12.2017 und 21.12.2017. Geschäftsanschrift: Am Sandfeld 18, 76149 Karlsruhe. Gegenstand: Die Förderung der Jugendhilfe, Öffentlichen Gesundheitspflege und öffentliches Gesundheitswesen und der Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Jugendhilfe. Zur Jugendhilfe gehört insbesondere die Schaffung von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Weiterhin die Förderung und Unterstützung in jeder zulässigen Art und Weise von Einrichtungen und Maßnahmen, die einer positiven sozialen Entwicklung dienen. Hierzu gehört auch die Erziehung, Schulausbildung, Berufsausbildung und Resozialisierung. Ebenso der Förderung der Jugendhilfe dient die Verleihung von Preisen an Kinder, Gruppen oder Schulklassen, die sich durch ein vorbildliches soziales Engagement von Kindern für Kinder ausgezeichnet haben. Der Preis soll die Benennung "Kids up" tragen. Öffentliche Gesundheitspflege und Öffentliches Gesundheitswesen. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf dem Gebiet des Gesundheitswesens Unterstützung zu gewähren. Hierzu gehört jede Hilfe im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge, die Behandlung und die Nachsorge. Die Gesellschaft darf auch Einrichtungen, die dem Gesundheitswesen dienen, ebenso unterstützen wie Heime, Krankenhäuser, Universitäten oder andere geeignet öffentliche Körperschaften oder Institutionen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind. Zur Hilfe im Rahmen des Gesundheitswesens gehört die Drogenhilfe ebenso wie alle Suchtgebiete. Die Hilfe auf dem Gebiet des Gesundheitswesens umfasst gegebenenfalls auch die finanzielle Unterstützung von einzelnen oder mehreren Familienmitgliedern des zu Unterstützenden, wenn es erforderlich und nach den gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft hat weiterhin zum Ziel, notleidenden Menschen durch Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu gehören nicht nur Hilfsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, der gesundheitlichen Versorgung, sondern auch Hilfsmaßnahmen zur besseren Gestaltung der allgemeinen Lebensumstände, insbesondere durch Sachspenden aller Art. Daneben können die vorgenannten Zwecke auch dadurch verfolgt werden indem Mittel teilweise an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zu Verwendung für ihre steuerbegünstigte Zwecke weitergeleitet werden ( 58 Nr. 2 A0). Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Die Stiftung verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die vorstehend genannten satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Über die Mittelverwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung in einfacher Mehrheit, das gleiche gilt auch für die Festlegung der Preisträger bei der Verleihung von Preisen für soziales Engagement. Daneben kann die Gesellschaft auch das Vermögen anderer selbstständiger Stiftungen übernehmen und diese unter deren Bezeichnung und unter Beibehaltung deren Stiftungszwecks als Sondervermögen weiterführen. Zustiftungen und andere Zuwendungen Dritter fließen dem Stiftungsvermögen zu, soweit sie hierfür bestimmt sind. Im Zweifel ist von einer solchen Zweckbestimmung auszugehen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Zwei Geschäftsführer vertreten gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Lickert, Victoria, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒; Dr. Thoma, Ralf, Bottmingen / Schweiz, * ‒.‒.‒‒.

Historie 1

26.01.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Victoria Lickert
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ralf Thoma
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 26.01.2018