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DR. PAUL, HARTMANN & COLL. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Peine (HRA 100683)

Firmendaten

Anschrift
Bleicherwiesen 14
31224 Peine
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 100683
Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die DR. PAUL, HARTMANN & COLL. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft aus Peine ist im Handelsregister Hildesheim unter der Nummer HRA 100683 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die DR. PAUL, HARTMANN & COLL. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die DR. PAUL, HARTMANN & COLL. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 18.04.2007
Veränderung

DR. PAUL, HARTMANN & COLL. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Peine (Bleicherwiesen 14, 31224 Peine). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2007 und Änderungsbeschluss vom 08.02.2007 im Wege des Formwechsels in die DR. PAUL, HARTMANN & COLL. GMBH mit Sitz in Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200627) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.