1 |
a)
DRC Danish Refugee Council
gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
c/o Regus Management GmbH,
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
c)
Die Zwecke der Gesellschaft sind
a. die Förderung der Hilfe für po-
litisch, rassisch oder religiös Ver-
folgte, für Flüchtlinge, Vertriebe-
ne, Kriegs- und Katastrophenop-
fer, Kriegshinterbliebene, Kriegs-
beschädigte und Kriegsgefangene,
Bürgerkriegsgeschädigte und Be-
hinderte;
b. die Förderung der Entwick-
lungszusammenarbeit;
c. die Verfolgung mildtätiger
Zwecke;
d. die Förderung von Erziehung
und Bildung;
e. die Förderung der Jugendhilfe;
f. die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens;
g. die Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern; sowie
h. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten.
Die Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch
a. die weltweite, materielle, kör-
perliche, geistige und seelische
Unterstützung bedürftiger Perso-
nen, insbesondere solcher im Sin-
ne des vorstehenden § 2 Absatz 2
Buchstabe a.;
b. die Versorgung von Personen
im Sinne des vorstehenden § 2
Absatz 2 Buchstabe a. im In- und
Ausland, mit Lebensmitteln, Hy-
gieneartikeln, Unterkünften und
einer vorübergehenden oder dau-
erhaften Bleibe sowie die Orga-
nisation entsprechender Maßnah-
men;
c. die Hilfeleistung bei und die
Organisation von Transporten an
sichere Orte für Personen im Sin-
ne des vorstehenden § 2 Absatz 2
Buchstabe a.;
d. die Organisation und Durchfüh-
rung humanitärer Minenräumak-
tionen, inklusive nicht explodier-
ter Sprengkörper, auf der ganzen
Welt;
e. die Organisation und Durch-
führung von Maßnahmen zur Ent-
waffnung von Konfliktparteien
und der Bevölkerung in Konflikt-
gebieten sowie zur Unterstützung
des Dialogs von Konfliktparteien
und der Bevölkerung mit dem Ziel
der Konfliktbewältigung und der
Achtung der Menschenrechte und
allgemeiner humanitärer Werte;
f. die Organisation und Durchfüh-
rung von Maßnahmen im Bereich
der Entwicklungszusammenarbeit,
beispielsweise durch Förderung
von nachhaltiger Entwicklung in
dörflichen Gemeinschaften von
geflüchteten Personen oder Rück-
kehrern;
g. die Organisation und Durchfüh-
rung von Bildungsveranstaltun-
gen, Bildungsinitiativen und Bil-
dungsprogrammen, einschließlich
Programmen zur Beschäftigung
und Schaffung neuer Arbeitsplät-
ze für Personen im Sinne des vor-
stehenden § 2 Absatz 2 Buchstabe
a.;
h. die Organisation und Durchfüh-
rung von Veranstaltungen, Initia-
tiven und Programmen im Bereich
der Jugendhilfe, insbesondere, um
jugendlichen Flüchtlingen eine
Stimme und Rolle in der Gesell-
schaft zu geben;
i. die Organisation und Durchfüh-
rung öffentlicher Veranstaltun-
gen (Debatten, Konferenzen, Vor-
träge, Seminare, Lehrgänge und
ähnliche Veranstaltungen) und
Kampagnen zum Zwecke der In-
formation und Bildung der All-
gemeinheit in Bezug auf Perso-
nen im Sinne des vorstehenden §
2 Absatz 2 Buchstabe a., zur Vor-
beugung und Bewältigung sozia-
ler Probleme wie Diskriminierung
von Menschen unterschiedlicher
Herkunft, Religion oder Kultur,
unter anderem, um deren Situation
vor allem mittel- bis langfristig zu
verbessern;
j. die Organisation und Durchfüh-
rung von Maßnahmen zur Gleich-
berechtigung von Frauen und
Männern durch Unterstützung und
Hilfestellung beim Aufbau einer
eigenen wirtschaftlichen Existenz
von Frauen in Kriegs- und Kri-
senregionen sowie der Vermitt-
lung von Bildung für Frauen in
Kriegs- und Krisenregionen und
dem gezielten Einsatz von weib-
lichen Hilfskräften durch die Ge-
sellschaft in Kriegsund Krisenre-
gionen;
k. die Organisation und Durchfüh-
rung von Maßnahmen zur ausrei-
chenden Wasserversorgung und
einer ausreichenden öffentlichen
Hygiene zur Vermeidung der Ver-
breitung ansteckender Krankhei-
ten unter Personen im Sinne des
vorstehenden § 2 Absatz 2 Buch-
stabe a., zum Beispiel durch Be-
reitstellung ausreichender sanitä-
rer Einrichtungen und der Zurver-
fügungstellung von Informatio-
nen zur richtigen Hygiene und zur
Krankheitsverhütung;
l. die Beschaffung und Weiterlei-
tung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1
AO zur Förderung der in § 2 Ab-
satz 2 genannten Zwecke durch
eine andere Körperschaft oder
durch eine Körperschaft des öf-
fentlichen Rechts.
Gegenstand der Gesellschaft ist
es, Flüchtlingen, Binnenvertrie-
benen und ähnliche Personen im
Sinne von § 2 Absatz 2 Schutz-
maßnahmen anzubieten oder ih-
nen den Zugang zu Schutzmaß-
nahmen zu ermöglichen und dau-
erhafte Lösungen für Flüchtlings-
probleme auf der Grundlage hu-
manitärer Grundsätze und der
Menschenrechte zu fördern so-
wie humanitäre Minenräumak-
tionen, inklusive nicht explodier-
ter Sprengkörper, auf der ganzen
Welt durchzuführen. |
25.000,00 EUR |
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt die Ge-
sellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsge-
schäfte mit sich selbst oder als Ver-
treter Dritter abschließen.
b)
Geschäftsführer:
1.
Mylius, Marten, * ‒.‒.‒‒, Berlin |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
24.11.2023 mit Änderung vom
31.01.2024 in § 1 (Firma) |
a)
06.02.2024
Mallison |