HRB 63214: DREAMWAVE Holding GmbH, Köln, Neusserstraße 93, 50670 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Art. 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in Art. 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Des Weiteren wurden Art. 7 (Gewinnverteilung) sowie Art. 9 (Verfügungen über Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages aufgehoben und neu gefasst. Neue Firma: DREAMWAVE GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Entwicklung, Planung und Beschaffung und der Vertrieb von Anlagen zur Erzeugung stehender Wellen, - die Entwicklung, das Halten, das Verkaufen und Zuteilen von DREAMWAVE-Lizenzen, die diesen Dritten vor allem die Nutzung von Technologien, Patenten, Konzepten, Marken, Logos, strategischem und operativem Wissen für Geschäftsmodelle rund um das Thema "Surfen auf künstlich erzeugten Wellen" erlauben.
DREAMWAVE Holding GmbH, Köln (Neusserstraße 93, 50670 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. die Entwicklung, das Halten, das Verkaufen und Zuteilen von DREAMWAVE-Lizenzen an Dritte. Diese Lizenzen erlauben Dritten vor allem die Nutzung von Technologien, Patenten, Konzepten, Marken, Logos, strategischem und operativem Wissen für Geschäftsmodelle rund um das Thema "Surfen auf künstlich erzeugten Wellen". 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Aufleger, Markus, Eurasburg, * ‒.‒.‒‒; Hautzel, Ulrich, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DREAMWAVE oHG, Köln (Amtsgericht Köln HRA 25952) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.