DREHER Werkzeugmaschinen GmbH, Denkingen, Wolf-Hirth-Straße 2, 78588 Denkingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.11.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
DREHER Werkzeugmaschinen GmbH, Denkingen, Wolf-Hirth-Straße 2, 78588 Denkingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2011 mit der Aktiengesellschaft "DREHER Aktiengesellschaft", Denkingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 731925) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DREHER Werkzeugmaschinen GmbH, Denkingen (Wolf-Hirth-Straße 2, 78588 Denkingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2007 mit Änderung vom 30.11.2007. Gegenstand: Vertrieb und Service von Werkzeugmaschinen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dreher, Martin, Denkingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.