HRB 36127: DRESDEN AEROSPACE AG, Dresden, Zum Windkanal 17, 01109 Dresden. Am 16.01.2020 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.
HRB 36127: DRESDEN AEROSPACE AG, Dresden, Zum Windkanal 17, 01109 Dresden. Am 15.01.2018 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.
HRB 36127: DRESDEN AEROSPACE AG, Dresden, Zum Windkanal 17, 01109 Dresden. Nicht mehr Vorstand: Rau, Holger, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 36127: DRESDEN AEROSPACE AG, Dresden, Zum Windkanal 17, 01109 Dresden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.09.2016. Geschäftsanschrift: Zum Windkanal 17, 01109 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Zulassung von Luftfahrzeugen und von Änderungen an Luftfahrzeugen und an Luftfahrzeugkomponenten; Herstellung, Instandhaltung, Reparatur und Änderung von Luftfahrzeugen und von Luftfahrzeugkomponenten; Erbringung von Engineering-Dienstleistungen; Handel mit Luftfahrzeugen und mit Luftfahrzeugkomponenten. Grundkapital: 51.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Forberg, Peer, Radeburg, * ‒.‒.‒‒; Rau, Holger, Dresden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DRESDEN AEROSPACE GmbH, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 34286).
HRB 34286: DRESDEN AEROSPACE GmbH, Dresden, Zum Windkanal 17, 01109 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die DRESDEN AEROSPACE AG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 36127 beschlossen. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform im Handelsregister.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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