HRA 41718 B: DRIAG Deutsche Real Invest GmbH & Co. KG, Berlin, Schlüterstr. 37, 10629 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 41718 B: DRIAG Deutsche Real Invest GmbH & Co. KG, Berlin, Schlüterstr. 37, 10629 Berlin. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Liquidator: 2. Niehaus, Gerhard, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Liquidator: 3. Stehnkuhl, Joachim, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
DRIAG Deutsche Real Invest GmbH & Co. KG, Berlin(Schlüterstr. 37, 10629 Berlin). Firma: DRIAG Deutsche Real Invest GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. persönlich haftender Gesellschafter:; 1. DRIAG Deutsche Real Invest Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 114887 B) Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DRIAG Deutsche Real Invest AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 106741 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.08.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..