DRIGUS Geräte GmbH, Dortmund (Semerteichstr. 100, 44263 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DRIGUS Ingenieurgesellschaft für Unternehmensberatung und Softwareentwicklung mbH am 11.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DRIGUS Geräte GmbH, Dortmund (Semerteichstr. 100, 44263 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2007 mit der DRIGUS Ingenieurgesellschaft für Unternehmensberatung und Softwareentwicklung mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 7825) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DRIGUS Geräte GmbH, Dortmund (Semerteichstr. 100, 44263 Dortmund). Die Gesellschafterversammlung hat am 09. Dezember 2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und 10 (Stimmrecht) zu ändern. 25.600,00 EUR.