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a)
DRK Kompetenzzentrum Flucht
und Migration Brandenburg
gGmbH
c)
1. Zwecke der Gesellschaft sind
insbesondere die Förderung der
Mildtätigkeit sowie die Förderung
des a) Wohlfahrtswesens, b) der
Hilfe für politisch, rassisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaus-
siedler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene und Kriegsgefangene, Zi-
vilbeschädigte sowie Hilfe für Op-
fer von Straftaten, Förderung des
Suchdienstes für Vermisste, c) des
öffentlichen Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesundheits-
pflege. d) der Reintegration von
Arbeitslosen, insbesondere Lang-
zeitarbeitslosen, sozialen Rand-
gruppen, Personen mit Vermitt-
lungsnachteilen usw. in den ersten
Arbeitsmarkt sowie die Förderung
der Hilfe für die in vorstehend b)
Aufgeführten; e) die Förderung
internationaler Gesinnung, der To-
leranz auf allen Gebieten der Kul-
tur und des Völkerverständigungs-
gedankens.
2. Die unter Absatz 1 benannten
Zwecke werden insbesondere ver-
wirklicht durch den Betrieb von
Erstaufnahmeeinrichtungen für
Flüchtlinge und Asylbewerber des
Landes Brandenburg sowie Ge-
meinschaftsunterkünfte und Be-
ratungsstellen; eine planvolle Zu-
sammenarbeit mit anderen DRK
Organisationen in der Flüchtlings-
hilfe sowie der Gesundheitsförde-
rung - insbesondere mit dem DRK
Landesverband Brandenburg e.V.,
der DRK Flüchtlingshilfe Bran-
denburg gGmbH und der DRK
Flüchtlingshilfe Brandenburg Ost
gGmbH, die integrative Qualifi-
zierung, Schulung, Weiterbildung,
Ausbildung der in vorstehend §
2 Abs. (1) lit. b) Aufgeführten, d.
h., die Vermittlung von, den ak-
tuellen Marktanforderungen ent-
sprechenden, anwendungsberei-
ten Wissens; betreutes Arbeits-
training, d. h. Durchführung von
Hilfstätigkeiten zur schrittweisen
Wiedergewöhnung/Heranführung
der der in vorstehend § 2 Abs. (1)
lit. b) Aufgeführten an die Anfor-
derungen des ersten Arbeitsmarkts
und zur Vermittlung anwendungs-
bereiter Fähigkeiten/Fertigkeiten
(learning by doing), vorzugswei-
se im Rahmen geförderter Projek-
te/Maßnahmen; tätigkeitsbeglei-
tende sozial-pädagogische und
arbeitstherapeutische Betreuung
der zur Reintegration eingestell-
ten Mitarbeiter während ihrer Tä-
tigkeit in der Gesellschaft; Fort-
bildungen, Beratungen und sonsti-
ge Maßnahmen im Bereich inter-
kulturelle Öffnung; die Schaffung
und den Betrieb von - Einrichtun-
gen der Wohlfahrtspflege für die
in vorstehend § 2 Abs. (1) lit. b)
Aufgeführten sowie diesbezügli-
che Beteiligungen mit Anderen.
3. Die Gesellschaft kann sich auf
verwandten Gebieten betätigen
und alle Geschäfte betreiben, die
mit dem Gegenstand der Gesell-
schaft im Zusammenhang stehen. |
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a)
Die Gesellschaft hat zwei Geschäfts-
führer. Jeder Geschäftsführer vertritt
die Gesellschaft allein. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 25.03.2024
ist der Gesellschaftsvertrag neu ge-
fasst, insbesondere geändert in § 1
Abs. 1 (Firma), in § 2 Abs. 2 (Ge-
genstand der Gesellschaft), in § 5
(Stammkapital, lediglich redaktio-
nelle Änderung) sowie in § 9 (Ver-
tretung der Gesellschaft). |
a)
04.04.2024
Saße |
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b)
Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Föhlinger, Alexandra
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen |
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a)
11.04.2023
Schaack |
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b)
Geschäftsführer:
2.
Großer, Christine, geb. Hahn,
* ‒.‒.‒‒, Potsdam
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
Nicht mehr Prokurist:
1. Bley, Stefan
2.
Wiedenbeck, Thomas, * ‒.‒.‒‒,
Woltersdorf
Einzelprokura |
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a)
24.03.2023
Schaack |
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c)
1. Zwecke der Gesellschaft sind
insbesondere die Förderung der
Mildtätigkeit sowie die Förderung
des a) Wohlfahrtswesens, b) der
Hilfe für politisch, rassisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaus-
siedler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene und Kriegsgefangene, Zi-
vilbeschädigte sowie Hilfe für Op-
fer von Straftaten, Förderung des
Suchdienstes für Vermisste, c) des
öffentlichen Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesundheits-
pflege. d) der Reintegration von
Arbeitslosen, insbesondere Lang-
zeitarbeitslosen, sozialen Rand-
gruppen, Personen mit Vermitt-
lungsnachteilen usw. in den ersten
Arbeitsmarkt sowie die Förderung
der Hilfe für die in vorstehend b)
Aufgeführten; e) die Förderung
internationaler Gesinnung, der To-
leranz auf allen Gebieten der Kul-
tur und des Völkerverständigungs-
gedankens.
2. Die unter Absatz 1 benannten
Zwecke werden insbesondere ver-
wirklicht durch den Betrieb von
Erstaufnahmeeinrichtungen für
Flüchtlinge und Asylbewerber des
Landes Brandenburg sowie Ge-
meinschaftsunterkünfte und Be-
ratungsstellen; eine planvolle Zu-
sammenarbeit mit anderen DRK
Organisationen in der Flüchtlings-
hilfe sowie der Gesundheitsförde-
rung - insbesondere mit dem DRK
Landesverband Brandenburg e.V.,
der DRK Flüchtlingshilfe Bran-
denburg gGmbH und der DRK
Flüchtlingshilfe Brandenburg Ost
gGmbH, die integrative Qualifi-
zierung, Schulung, Weiterbildung,
Ausbildung der in vorstehend §
2 Abs. (1) lit. b) Aufgeführten, d.
h., die Vermittlung von, den ak-
tuellen Marktanforderungen ent-
sprechenden, anwendungsberei-
ten Wissens; betreutes Arbeits-
training, d. h. Durchführung von
Hilfstätigkeiten zur schrittweisen
Wiedergewöhnung/Heranführung
der in vorstehend § 2 Abs. (1) lit.
b) Aufgeführten an die Anforde-
rungen des ersten Arbeitsmarkts
und zur Vermittlung anwendungs-
bereiter Fähigkeiten/Fertigkeiten
(learning by doing), vorzugswei-
se im Rahmen geförderter Pro-
jekte/Maßnahmen; tätigkeitsbe-
gleitende sozialpädagogische und
arbeitstherapeutische Betreuung
der zur Reintegration eingestell-
ten Mitarbeiter während ihrer Tä-
tigkeit in der Gesellschaft; Fort-
bildungen, Beratungen und sonsti-
ge Maßnahmen im Bereich inter-
kulturelle Öffnung; die Schaffung
und den Betrieb von wohlfahrts-
pflegerischen Einrichtungen für
die in vorstehend § 2 Abs. (1) lit.
b) Aufgeführten sowie diesbezüg-
liche Beteiligungen mit Anderen.
3. Die Gesellschaft kann sich auf
verwandten Gebieten betätigen
und alle Geschäfte betreiben, die
mit dem Gegenstand der Gesell-
schaft im Zusammenhang stehen. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 08.07.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Gegenstand des Unter-
nehmens). |
a)
26.08.2022
Welzenbacher |