HRB 102059: DRK-Rettungsdienst in der Region Hannover gGmbH, Laatzen, Senefelderstraße 17-19, 30880 Laatzen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Töpfer, Henrik, Hemmingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 102059: DRK-Rettungsdienst in der Region Hannover gGmbH, Laatzen, Senefelderstraße 17-19, 30880 Laatzen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 102059: Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst in der Region Hannover gem. GmbH, Springe, An der Bleiche 4-6, 31832 Springe. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Sitzverlegung nach Laatzen sowie die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: DRK-Rettungsdienst in der Region Hannover gGmbH. Laatzen. Neue Geschäftsanschrift: Senefelderstraße 17-19, 30880 Laatzen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dies sind folgende Zwecke: (a) Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand auf Hilfe Anderer angewiesen sind, (b) Förderung des Wohlfahrtswesens, (c) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, (d) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des medizinischen Bevölkerungsschutzes, (e) Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, sowie (f) Föderung des Katastrophen- und Zivilschutzes. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für den DRK-Region Hannover e.V. zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünstigten Zwecken. Daneben kann die Gesellschaft ihren Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch: (a) Beteiligung am Rettungsdienst nach niedersächsischen Rettungsdienstgesetz, Krankentransporte und Fahrdienste aller Art für Menschen mit Handikap, (b) Mitwirkung im Katastrophenschutz nach niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz, (c) Mithilfe beim Schutz der Zivilbevölkerung, (d) Hilfeleistungen bei Notfällen aller Art, (e) Ausbildung der Bevölkerung in Erste Hilfe und im Gesundheitsschutz sowie Erwachsenbildung, Aus- und Fortbildungen und Berufsbildung, (f) Hilfsangebote für hilfebedürftige Menschen im Krankheitsfall, im Pflegefall oder Behinderung oder im hohen Alter, (g) Projekte in Rahmen Integration und Inklusion. Die Gesellschaft unterhält hierzu Einrichtungen und Rettungswachen.