GnR 959: DRW Baugenossenschaft eG, Ursberg (Klosterhof 2, 86513 Ursberg). Die Liquidation ist beendet. Die Firma der Genossenschaft ist erloschen.
GnR 959: DRW Baugenossenschaft eG, Ursberg (Klosterhof 2, 86513 Ursberg). Geändert, nun: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Rogg, Karl-Heinz, Ursberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Vorstand: Rudolph, Johann, Balzhausen, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist aufgelöst.
GnR 959:DRW Baugenossenschaft eG, Ursberg (Klosterhof 2, 86513 Ursberg). Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 22 (Leitung u. Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben u. Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben u. Pflichten des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand u. Aufsichtsrat), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr u. Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Rücklagen), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern, betreuen oder sich an Immobilien beteiligen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen und allgemein übliche Kapitalanlagen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
DRW Baugenossenschaft eG, Ursberg (Klosterhof 2, 86513 Ursberg). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 23.04.2013. Gegenstand des Unternehmens: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern, betreuen oder sich an Immobilien beteiligen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder abgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Beteiligungen und allgemein übliche Kapitalanlagen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bestellt: Vorstand: Rogg, Karl-Heinz, Krumbach-Niederraunau, * ‒.‒.‒‒; Rudolph, Johann, Balzhausen, * ‒.‒.‒‒.