DS Automotive Engineering GmbH, Burgkunstadt (Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH mit dem Sitz in Kronach-Neuses (Amtsgericht Coburg HRB 3426) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft, welche am 12.07.2007 erfolgt ist. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
96224 Burgkunstadt
Keine frühere Adresse vorhanden
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Amtsgericht: Coburg
Rechtsform: GmbH