HRB 432757: DS Beteiligungs-GmbH, Weinheim, Höhnerweg 2-4, 69469 Weinheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.09.2020 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und jetzt der "Freudenberg SE", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 714579) am 11.05.2004 abgeschlossene und am 19.03.2014 geänderte Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 14.09.2020 beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 432757: DS Beteiligungs-GmbH, Weinheim, Höhnerweg 2-4, 69469 Weinheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Freudenberg FST GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 736340) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 432757: DS Beteiligungs-GmbH, Weinheim, Höhnerweg 2-4, 69469 Weinheim. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Neuwinger-Heimes, Ludger, Serrig, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Dr. Duclos, Theodore George, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer, Hans Dieter, Bensheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 432757: DS Beteiligungs-GmbH, Weinheim, Höhnerweg 2-4, 69469 Weinheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Altherr, Marco, Lambsheim, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Christ, Volker, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 432757: DS Beteiligungs-GmbH, Weinheim, Höhnerweg 2-4, 69469 Weinheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Duclos, Theodore George, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.
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