HRB 17431: DS Fitness GmbH, Memmingen, Kiryat-Shmona-Straße 8, 87700 Memmingen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2022 hat die Änderung der §§ 12 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 14 (Abfindung) der Satzung beschlossen.
HRB 17431: DS Fitness GmbH, Memmingen, Kiryat-Shmona-Straße 8, 87700 Memmingen. Die Aufspaltung wurde am 11.09.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 7668).
HRB 17431: DS Fitness GmbH, Memmingen, Kiryat-Shmona-Straße 8, 87700 Memmingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2017. Geschäftsanschrift: Kiryat-Shmona-Straße 8, 87700 Memmingen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Fitnessstudios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Strohhecker, Dieter Alfred, Dietmannsried, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung der Fit + Fun Cardstudio GmbH mit dem Sitz in Durach (Amtsgericht Kempten(Allgäu) HRB 7668) durch Übernahme von Teilen des Vermögens (Teilbetrieb Durach, Kempten/Allgäu und Memmingen) gemäß Spaltungsplan vom 02.08.2017. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.