DSA GmbH, Dinklage (Industriering 8, 49413 Dinklage). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hilgefort GmbH am 17.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
DSA GmbH, Dinklage (Industriering 8, 49413 Dinklage). Prokura erloschen: Baumfalk, Frank, Dötlingen, * ‒.‒.‒‒; Heitkamp, Heinrich, Emstek, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der Hilgefort GmbH mit Sitz in Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRB 110228) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.