DSG Dieter Schneider Grundstücksverwaltung GmbH, Markt Indersdorf, Landkreis Dachau, Industriestr. 10-12, 85229 Markt Indersdorf. Die Verschmelzung wurde am 31.8.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 93385).
DSG Dieter Schneider Grundstücksverwaltung GmbH, Markt Indersdorf, Landkreis Dachau, Industriestr. 10-12, 85229 Markt Indersdorf. Der von der Gesellschaft am 29.3.2004 mit der DSH Dieter Schneider Holding GmbH mit dem Sitz in Markt Indersdorf (Amtsgericht München HRB 93548) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft beendet. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.8.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der DSI Dieter Schneider Immobilienverwertung GmbH mit dem Sitz in Markt Indersdorf (Amtsgericht München HRB 93385) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.