DSH Ziegler GmbH, Rosenfeld, Oberndorfer Strasse 4, 72348 Rosenfeld. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 mit Nachtrag vom 29.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit Nachtrag vom 29.08.2012 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ziegler, Frank, Rosenfeld, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Frank Ziegler e.K.", Rosenfeld (Amtsgericht Stuttgart AR 8489/12) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
72348 Rosenfeld
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH