DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Frankfurter Straße 39, 65189 Wiesbaden.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 im Wege des Formwechsels in die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 9418) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Frankfurter Straße 39, 65189 Wiesbaden.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Horwedel, Eckhard, Syke, * ‒.‒.‒‒.
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Frankfurter Straße 39, 65189 Wiesbaden.Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit (B&E-Maßnahme Naumburg) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete B&E-Maßnahme Naumburg GmbH & Co. Projekt Flemminger Weg KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRA 9265) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Frankfurter Straße 39, 65189 Wiesbaden.Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit (B&E-Maßnahmen in Wernitz und Wustermark) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete B&E-Maßnahme Wustermark GmbH & Co. Projekte Markauer Weg und An der Siedlung KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRA 9266) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Frankfurter Straße 39, 65189 Wiesbaden.Prokura erloschen: Knurr, Bernd, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
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