HRB 67192: DSLmedia Veranstaltungstechnik GmbH, Köln, Mannesmannstraße 6, 50996 Köln. Nach Änderung des Wohnorts, weiterhin Geschäftsführer: Schewe, Stephan, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 67192: DSLmedia Veranstaltungstechnik GmbH, Köln, Am Springborn 1 (Gebäude 10.4.), 51063 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mannesmannstraße 6, 50996 Köln.
DSLmedia Veranstaltungstechnik GmbH, Köln, Am Springborn 1 (Gebäude 10.4.), 51063 Köln. Der Geschäftsführer Stöhr, Marc Robert wohnt jetzt in Köln.
DSLmedia Veranstaltungstechnik GmbH, Köln, Am Springborn 1 (Gebäude 10.4.), 51063 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2009. Geschäftsanschrift: Am Springborn 1 (Gebäude 10.4.), 51063 Köln. Vermietung und Verkauf von Veranstaltungs- und Eventtechnik, Auf- und Abbau sowie Betreuung selbiger und die Durchführung von Events sowie Personaldienstleistungen und Planungsdienstleistungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schewe, Stephan, Köln, * ‒.‒.‒‒; Stöhr, Marc Robert, Odenthal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DSL-Media Schewe & Stöhr OHG, Köln (Amtsgericht Köln HRA 27036) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.