HRA 4348: DSO Beteiligungs Holding GmbH & Co. KG, Kreuzwertheim, Frankenstr. 10, 97892 Kreuzwertheim. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
DSO Beteiligungs Holding GmbH & Co. KG, Kreuzwertheim, Frankenstr. 10, 97892 Kreuzwertheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 22.02.2012 (Az. IN 671/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
DSO Beteiligungs Holding GmbH & Co. KG, Kreuzwertheim (Frankenstr. 10, 97892 Kreuzwertheim). Die DSO Oberflächentechnik GmbH mit dem Sitz in Kreuzwertheim-Wiebelbach (Amtsgericht Würzburg HRB 6387) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.