DSR Schifffahrts- GmbH & Co. KG, Rostock, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 im Wege des Formwechsels in die DSR Schifffahrt GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 11755) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 08.12.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DSR Schifffahrts- GmbH & Co. KG, Rostock, Am Strande 3 e, 18055 Rostock.Änderung der Geschäftsanschrift: Lange Straße 1a, 18055 Rostock.
DSR Schifffahrts- GmbH & Co. KG, Rostock, Am Strande 3 e, 18055 Rostock.Geschäftsanschrift: Am Strande 3 e, 18055 Rostock. Nach Umfirmierung geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft DSR Schifffahrt mbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 8619).
DSR Schifffahrts- GmbH & Co. KG, Rostock (Am Strande 4, 18055 Rostock, die Schifffahrt sowie alle der Schifffahrt nahe stehenden Tätigkeiten (z.B. Reedereigeschäft, Charter und Vercharterung von Schiffen, Schiffsfinanzierungen, vor- und nachgelagerte Logistik, Dienstleistungen) einschließlich der strategischen Führung von solchen Unternehmen als Tochterunternehmen mit Ausnahme erlaubnispflichti-ger Tätigkeiten (z.B. nach KWG)). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Deutsche Seereederei 3. Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 8619). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DSR Schifffahrts-GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 10214) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.