HRB 13107: DSS Verwaltung GmbH, Grumbach, Wilsdruffer Str. 12, 01723 Grumbach. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 13107:DSS Verwaltung GmbH, Grumbach, Wilsdruffer Str. 12, 01723 Grumbach.Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Becker, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Dr. Dietze, Rainer, Hilbersdorf, * ‒.‒.‒‒; Wieck, Jörg, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Liquidator: Amand Projektentwicklungs GmbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 49318). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
DSS Verwaltung GmbH, Grumbach, Wilsdruffer Str. 12, 01723 Grumbach. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 165.000,00 EUR auf 275.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 275.000,00 EUR.
DSS Verwaltung GmbH, Coswig, Wilsdruffer Str. 12, 01723 Grumbach.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Grumbach. Geschäftsanschrift: Wilsdruffer Str. 12, 01723 Grumbach.
DSS Verwaltung GmbH, Coswig, (Industriestraße 34, 01640 Coswig).Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 110.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Baustoffaufbereitung Torna Gmb H & Co. KG mit dem Sitz in Dresden und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 110.000,00 EUR. Die Baustoffaufbereitung Torna GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 1166) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.