HRB 189163: DSZ München GmbH, München, Arabellastraße 5, 81925 München. Die Verschmelzung wurde am 13.12.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRA 107507).
HRB 189163: DSZ München GmbH, München, Arabellastraße 5, 81925 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der anest Holding GmbH & Co KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 107507) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 189163: DSZ München GmbH, München, Arabellastraße 5, 81925 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Entholzner, Elmar, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 189163: DSZ München GmbH, München, Arabellastraße 5, 81925 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hargasser, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Mainka, Michael, Füssen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DSZ München GmbH, München, Arabellastraße 5, 81925 München. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2012 mit Nachtrag vom 19.03.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten; Aufbau von Medizinischen Versorgungszentren, gegebenenfalls unter organisatorischer und finanzieller Beteiligung niedergelassener Vertragsärzte, und die Integration angestellter Fachärzte aller medizinischer Fachrichtungen im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen ambulanten medizinischen Versorgung; Organisation, strategische Beratung und betriebwirtschaftliche Unterstützung beim Betrieb und der Außendarstellung des Medizinischen Versorgungszentrums bzw. der Medizinischen Versorgungszentren; Bereitstellung von Räumen, medizinischen Geräten und der erforderlichen technischen und apparativen Ausrüstung und von geeignetem Personal; Bereitstellung von sämtlichen Dienstleistungen zur Sicherstellung und zur Förderung einer optimalen medizinischen Versorgung der in dem Medizinischen Versorgungszentrum oder in den Medizinischen Versorgungszentren behandelten Patienten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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