HRB 129339 B: DTK Deutsche Telekabel Halle GmbH, Berlin, Alt-Moabit 90 b, 10559 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 10.09.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 88086) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 129339 B: DTK Deutsche Telekabel Halle GmbH, Berlin, Alt-Moabit 90 b, 10559 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ACN Telekabel Holding GmbH (Amtsgeicht Frankfurt/Main HRB 88086) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 129339 B: DTK Deutsche Telekabel Halle GmbH, Berlin, Alt-Moabit 90 b, 10559 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Betriebspachtvertrag vom 12.08.2015 mit der PrimaCom Berlin GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 29927) als Pächterin, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 14.08.2015 zugestimmt hat.
HRB 129339 B: DTK Deutsche Telekabel Halle GmbH, Berlin, Alt-Moabit 90 b, 10559 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Schostan, Daniel; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Wagner, Carla
HRB 129339 B: DTK Deutsche Telekabel Halle GmbH, Berlin, Alt-Moabit 90 b, 10559 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Dr. Klein, Christoph
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