DTNW Öffentliche Prüfstelle GmbH, Krefeld, Adlerstraße 1, 47798 Krefeld. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2012 einen Teil des Vermögens des Vereins Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld VR 1811) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
DTNW Öffentliche Prüfstelle GmbH, Krefeld, Adlerstraße 1, 47798 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 49.950,00 EUR um 50,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.
DTNW Öffentliche Prüfstelle GmbH, Krefeld, Adlerstraße 1, 47798 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 24.950,00 EUR auf 49.950,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung beschlossen. 49.950,00 EUR.
DTNW Öffentliche Prüfstelle GmbH, Krefeld, Adlerstraße 1, 47798 Krefeld. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2012 einen Teil des Vermögens des Vereins Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld VR 1811) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DTNW Öffentliche Prüfstelle GmbH, Krefeld, Adlerstraße 1, 47798 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2012. Geschäftsanschrift: Adlerstraße 1, 47798 Krefeld. Gegenstand: Die Gesellschaft betreibt eine öffentliche Prüfstelle für Textilien und ein Textilinstitut zur Förderung der Forschung und Lehre, des Wissenstransfers und der Verwertung von Forschungsergebnissen. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch 1. Zertifizierung von Produkten nach dem Oeko-Tex-Standard 100 und dem Oeko-Tex-Standard 1000 2. Materialkontrolle durch mechanisch-technologische Prüfungen und chemische Prüfverfahren, 3. Fehleruntersuchungen zur Behebung betriebsinterner Schwierigkeiten bei Herstellern, Verarbeitern oder Veredlern von Textilien, 4. Echtheitsprüfungen aller Art, 5. Handelsgewichtsbestimmungen von Textilien, 6. Anfertigung von Gutachten - auch bei Reklamationsfällen, 7. Industrieberatungen auf textiltechnischem Gebiet, 8. Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Veredlungsverfahren, 9. Durchführung von Vertragsforschung, 10. Entwicklung von neuen Prüfverfahren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Prof. Dr. Gutmann, Jochen S., Krefeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Öffentliche Prüfstelle Krefeld e.V., Krefeld (AG Krefeld, VR 1325) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.