DUMAX Spielstätten GmbH, Norderfriedrichskoog(Diekstraat 11, 25870 Norderfriedrichskoog). Die Verschmelzung ist mit der am 05.02.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Coesfeld, HRB 2094) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
DUMAX Spielstätten GmbH, Norderfriedrichskoog(Diekstraat 11, 25870 Norderfriedrichskoog). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die SFW Organisations- und Unternehmensberatungs GmbH mit Sitz in Coesfeld (AG Coesfeld, HRB 2094) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..