HRB 541731: DUMPcar AG, Reichenau, Im Weiler 11, 78479 Reichenau. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 541731:DUMPcar AG, Reichenau, Im Weiler 11, 78479 Reichenau.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, vertreten sie gemeinsam. Abwickler: Bozon, Norbert, Allensbach, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 17.10.2014 (40 IN 200/14) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 262 Abs. 1 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
DUMPcar AG, Reichenau, Im Weiler 11, 78479 Reichenau. Zur Eintragung laufende Nummer 9 wird von Amts wegen nachgetragen: Die Hauptversammlung vom 29.08.2012 hat das am 29.08.2007 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I/2007) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 80.000,00 EUR. Zur Eintragung laufende Nummer 9 wird von Amts wegen nachgetragen: Die Hauptversammlung vom 29.08.2012 hat das am 29.08.2007 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital II/2007) aufgehoben. Zur Eintragung laufende Nummer 9 wird von Amts wegen nachgetragen: Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2010, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2010) ist geändert. Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr 340.000,00 EUR.
DUMPcar AG, Reichenau, Im Weiler 11, 78479 Reichenau. Die von der Hauptversammlung am 29.08.2012 beschlossene Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
DUMPcar AG, Reichenau, Im Weiler 11, 78479 Reichenau. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2012 um 3.530.540,00 EUR herabgesetzt. Die Hauptversammlung vom 29.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Grundkapital nun: 882.635,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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