Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Neu bestellt als:
Geschäftsführer:
Zanocco, Alexander, Freudenstadt, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
18.09.2024
Labonte
b)
Fall 12 |
10 |
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Prokura erloschen:
Neuroth, Wolfgang, Stahlhofen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.01.2024
Labonte
b)
Fall 11 |
HRB 24146: DURAL GmbH, Ruppach-Goldhausen, Südring 11, 56412 Ruppach-Goldhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Demeter, Michael, Ransbach-Baumbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24146: DURAL GmbH, Ruppach-Goldhausen, Südring 11, 56412 Ruppach-Goldhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Maiworm, Sebastian, Montabaur, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Maiworm, Sebastian, Montabaur, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24146: DURAL GmbH, Ruppach-Goldhausen, Südring 11, 56412 Ruppach-Goldhausen. Einzelprokura: Maiworm, Sebastian, Montabaur, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.05.2020 mit der Heinrich-Otto Wulf GmbH mit dem Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 6039 PI) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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