DURAN Group GmbH, Wertheim (Otto-Schott-Straße 21, 97877 Wertheim). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.09.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
DURAN Group GmbH, Wertheim (Otto-Schott-Straße 21, 97877 Wertheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SCHOTT Duran GmbH", Wertheim (Amtsgericht Mannheim HRB 570185) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DURAN Group GmbH, Wertheim (Otto-Schott-Straße 21, 97877 Wertheim). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Medica Beteiligungs GmbH", München (Amtsgericht München HRB 155121) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DURAN Group GmbH, Wertheim (Otto-Schott-Straße 21, 97877 Wertheim). Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Medica Beteiligungs GmbH", München (Amtsgericht München HRB 155121) um 500 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen.
DURAN Group GmbH, Wertheim (Otto-Schott-Straße 21, 97877 Wertheim). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.04.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Pula Glas Holding GmbH", Berg (Amtsgericht München HRB 155672) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen