HRB 706096: HMI Human Machine Intelligence GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 11 C, 69126 Heidelberg. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 706096: HMI Human Machine Intelligence GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 11 C, 69126 Heidelberg. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 706096: HMI Human Machine Intelligence GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 11 C, 69126 Heidelberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 29.12.2015 (G 51 IN 514/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, G 51 IN 514/15) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 709096:DURAN Group Holding GmbH, Wertheim, Otto-Schott-Straße 21, 97877 Wertheim.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 26.08.2015 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 709096:DURAN Group Holding GmbH, Wertheim, Otto-Schott-Straße 21, 97877 Wertheim.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "OEP Life Science Investment GmbH", Wertheim (Amtsgericht Mannheim HRB 721306) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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