HRB 205314: DUTEC GmbH, Duderstadt, Am Euzenberg 26, 37115 Duderstadt. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.03.2018 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205314: DUTEC GmbH, Duderstadt, Am Euzenberg 26, 37115 Duderstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2018. Geschäftsanschrift: Am Euzenberg 26, 37115 Duderstadt. die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von hydraulischen Geräten, Präzisionsteilen und Steuerungsanlagen, insbesondere im Bereich des Maschinen- und Apparatebaues, der Sondertechnik und im Servicebereich. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kopp, Winfried, Duderstadt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Teilbetrieb Werk III, Produktionsstandort Duderstadt, Am Euzenberg 26) der ERKO-Präzisions- und Steuerungstechnik GmbH mit Sitz in Duderstadt (Amtsgericht Göttingen HRB 102130) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.01.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 26.01.2018. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.