HRB 302018: Die Versicherungs- und Rentenberater AG, Kirchheim am Neckar, Friedhofstraße 19, 74366 Kirchheim am Neckar. Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 22.12.2021 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Würzburg (HRB 16007) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 16007: DVRAG GmbH, Würzburg, Schürerstraße 3, 97080 Würzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2021. Geschäftsanschrift: Schürerstraße 3, 97080 Würzburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 74366 Kirchheim am Neckar, Geschäftsanschrift: Friedhofstraße 19, 74366 Kirchheim am Neckar; 97280 Remlingen, Geschäftsanschrift: Lehmerbergweg 4, 97280 Remlingen. Gegenstand des Unternehmens: Beratung und außergerichtliche Vertretung von Dritten gegenüber Versicherern bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen sowie bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag in Versicherungsfall; Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren. Geschäftsführer: Jakob, Andreas, Remlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Die Versicherungs- und Rentenberater AG mit dem Sitz in Kirchheim am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 302018). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 302018: Die Versicherungs- und Rentenberater AG, Kirchheim am Neckar, Friedhofstraße 19, 74366 Kirchheim am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.10.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "DVRAG GmbH" (Amtsgericht Würzburg 04 AR 615/21) mit Sitz in Würzburg gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.