DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover, Krepenstraße 8, 30165 Hannover. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.03.2011 im Wege des Formwechsels in die DVS Digital Video Systems GmbH mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover HRB 206917) am 24.03.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover (Krepenstraße 8, 30165 Hannover). Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover, (Krepenstraße 8, 30165 Hannover).Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover (Krepenstraße 8, 30165 Hannover). Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.11.2007. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von digitalen Videosystemen und Geräten zur digitalen Bildverarbeitung. Grundkapital: 205.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr.-Ing. Spoer, Peter, Garbsen, * ‒.‒.‒‒; Dr.-Ing. Weidenbruch, Hans-Ulrich, Wedemark, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DVS Digital Video Systems GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 2107) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.