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DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover (HRB 202438) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Krepenstr. 8
30165 Hannover
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 202438
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft aus Hannover war im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRB 202438 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von digitalen Videosystemen und Geräten zur digitalen Bildverarbeitung.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 205.500,00 EUR. Die DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 4

Calendar 29.03.2011
Löschung

DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover, Krepenstraße 8, 30165 Hannover. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.03.2011 im Wege des Formwechsels in die DVS Digital Video Systems GmbH mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover HRB 206917) am 24.03.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 22.02.2011
Vorgang ohne Eintragung

DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover (Krepenstraße 8, 30165 Hannover). Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

Calendar 08.12.2008
Vorgang ohne Eintragung

DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover, (Krepenstraße 8, 30165 Hannover).Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

Calendar 07.01.2008
Neueintragung

DVS Digital Video Systems Aktiengesellschaft, Hannover (Krepenstraße 8, 30165 Hannover). Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.11.2007. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von digitalen Videosystemen und Geräten zur digitalen Bildverarbeitung. Grundkapital: 205.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr.-Ing. Spoer, Peter, Garbsen, * ‒.‒.‒‒; Dr.-Ing. Weidenbruch, Hans-Ulrich, Wedemark, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DVS Digital Video Systems GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 2107) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 2

29.03.2011
Registervorgang

Löschung 24.03.2011

07.01.2008
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Spoer
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hans-Ulrich Weidenbruch
Vorstandsmitglied