DVS Industrie-Elektronik GmbH, Bad Boll, (Weidenweg 16, 73087 Bad Boll).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.07.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
DVS Industrie-Elektronik GmbH, Bad Boll, (Weidenweg 16, 73087 Bad Boll).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.07.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DURAG GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 39787) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.