Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. |
a)
08.11.2022
Storbeck |
HRB 210424: DVZ-DATEN-SERVICE GmbH, Halle/S., Daniel-Vorländer-Straße 6, 06120 Halle (Saale). Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 04.10.2021 (Az. 59 IN 554/17) mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
HRB 210424: DVZ-DATEN-SERVICE GmbH, Halle/S., Daniel-Vorländer-Straße 6, 06120 Halle (Saale). Geschäftsanschrift: Daniel-Vorländer-Straße 6, 06120 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.12.2017 (Az. 59 IN 554/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 210424: DVZ-DATEN-SERVICE GmbH, Halle/S. (DanieI-Vorländer-Straße 6, 06120 Halle). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 16.10.2017 (Az. 59 IN 554/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
DVZ-DATEN-SERVICE GmbH, Halle/S., (DanieI-Vorländer-Straße 6, 06120 Halle).Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.09.1996 mit der Datenverarbeitungszentrum Halle GmbH mit dem Sitz in Halle / Saale (Amtsgericht Stendal HRB 200128) ist durch Kündigung zum 01.10.2008 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderung begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.