HRB 52875: DWB Deutsche Wohn- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rödermark, Rudolf-Diesel-Straße 2, 63322 Rödermark. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 52875: DWB Deutsche Wohn- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rödermark, Rudolf-Diesel-Straße 2, 63322 Rödermark. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2020 mit Nachtrag vom 04.08.2020. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2, 63322 Rödermark. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und die Verwaltung von Wohn- und Geschäftsimmobilien im Bundesgebiet Deutschland sowie von Beteiligungen an Gesellschaften. Ausgenommen ist jede Tätigkeit, die der staatlichen Genehmigung bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Julien, Pascal, Rodgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Julien, Pascal, Rodgau, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Pascal Julien e. K. in Rödermark (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42799) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.06.2020. Die Ausgliederung ist durch die heutige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.