DWS-Dortmunder Wach- und Schließ-Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Westfalendamm 75, 44141 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden W.I.S. Sicherheit & Service GmbH am 05.01.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DWS-Dortmunder Wach- und Schließ-Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Westfalendamm 75, 44141 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 23.11.2005 mit der W.I.S. Sicherheit & Service GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 41614) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.