GnR 762 B: DWV Deutsche Wirtschafts- & Verwaltungsgesellschaft eG, Berlin (Schulze-Boysen-Straße 27, 10365 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Genossenschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
GnR 762 B: DWV Deutsche Wirtschafts- & Verwaltungsgesellschaft eG, Berlin (Schulze-Boysen-Straße 27, 10365 Berlin). Firma: DWV Deutsche Wirtschafts- & Verwaltungsgesellschaft eG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: Unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Vertrags- und Beratungsgegenstände, welche nach § 1 Abs. 11 KWG als Finanzinstrumente zu qualifizieren sind, Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG sowie weitere Tätigkeiten gemäß Kreditwesengesetz (KWG), Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), Gewerbeordnung (GewO), Steuerberatungsgesetz (StBerG) und Wirtschaftsprüferordnung (WPO): a) Steuerung, Koordination und Erbringung von Dienstleistungen für juristische Personen aller Rechtsformen und wirtschaftlich tätige natürliche Personen wie Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Unternehmens-, Organisations-, Risiko-, Portfolio- und Forderungsmanagementberatung sowie die Projektierung, Strukturierung, Beratung und Betreuung kooperativer Wirtschaftssysteme; b) Die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten verschiedener Art wie - Vorbereitung von Finanzberichten für Nicht-Management-Gruppen wie Aktionäre, Gläubiger, Aufsichts- und Steuerbehörden; - Bearbeitung aller buchungsrelevanten Vorgänge in der Lohn-, Finanz-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung; - Controlling, Kontenabstimmungen, Überwachung der Buchhaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen, Bilanzanalysen und Koordination mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und genossenschaftlichen Prüfungsverbänden; - systematische Datenerfassung und -verarbeitung, Erstellung diverser Statistiken und Auswertungen, Ermittlung und vergleichende Bewertung betriebswirtschaftlicher Kenndaten; c) Die Geschäftsbesorgung in den Bereichen des operativen und strategischen Managements sowie allgemeiner Verwaltungs- und Buchhaltungsaufgaben für private und öffentliche Auftraggeber. Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: 1. Nowak, Sascha, * ‒.‒.‒‒, Gosen-Neu Zittau; mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten; Vorstand: 2. Wasser, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 15.07.2014.