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DYNAMIK Software GmbH - Entwicklung, Vertrieb, Beratung, Berlin (HRB 94101 B) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Marathonallee 33
14052 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 94101 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die DYNAMIK Software GmbH - Entwicklung, Vertrieb, Beratung aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 94101 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die DYNAMIK Software GmbH - Entwicklung, Vertrieb, Beratung ihren Standort nicht geändert. Die DYNAMIK Software GmbH - Entwicklung, Vertrieb, Beratung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 18.11.2005
Löschung

DYNAMIK Software GmbH - Entwicklung, Vertrieb, Beratung, Berlin(Marathonallee 33, 14052 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 07.11.2005 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Lübeck, HRB 6212 HL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..

Calendar 31.10.2005
Veränderung

DYNAMIK Software GmbH - Entwicklung, Vertrieb, Beratung, Berlin(Marathonallee 33, 14052 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die PORTA COELI Dynamik GmbH mit Sitz in Havighorst (Amtsgericht Lübeck, HRB 6212 HL), vorher: PORTA COELI knowledge technologie GmbH mit Sitz in Himmelpforten (Amtsgericht Stade, HRB 1797), verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

Historie 1

18.11.2005
Registervorgang

Löschung 16.11.2005