HRB 17512 P: DaBeSa Dachdecker und Dachklempner GmbH, Potsdam, Rückertstraße 27 a, 14469 Potsdam. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kannenberg, Dietmar
HRB 17512 P: DaBeSa Dachdecker und Dachklempner GmbH, Potsdam, Rückertstraße 27 a, 14469 Potsdam. Geschäftsführer: 2. Kannenberg, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
DaBeSa Dachdecker- und Dachklempner GmbH, Potsdam, Rückertstraße 27 a, 14469 Potsdam. Firma: DaBeSa Dachdecker und Dachklempner GmbH; Geschäftsanschrift: Rückertstraße 27 a, 14469 Potsdam Grund- oder Stammkapital: 75.000 EUR Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 hat zum Zweck der Durchführung der Verschmelzung mit der DaBeSa Dachservice GmbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 17508 P) das Stammkapital um 25.000,- EUR auf 50.000,- EUR erhöht und den Gesellschaftsvetrag geändert in § 3 (Stammkapital). Die Gesellschafterversammlung ebenfalls vom 24.08.2010 hat zum Zweck der Durchführung der Verschmelzung mit der DabeSa Dachdeckerei GmbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 17507 P) das Stammkapital um weitere 25.000,- EUR auf 75.000,- EUR erhöht und den Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Satz 1 (Firma) und in § 3 (Stammkapital).; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DaBeSa Dachservive GmbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 17508 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DaBeSa Dachdeckerei GmbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potdam HRB 17507 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.